AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Bikepark Braunlage

Risiko / Versicherungen

Alle Nutzer(innen) des Bikepark Braunlage betreiben ihren Sport auf eigene Gefahr. Sie sind sich bewusst, dass Mountainbiking, insbesondere das Befahren der Bikeparkstrecken mit ungewöhnlichen Risiken verbunden ist und sie deshalb über eine persönliche Unfall- und eine Privathaftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten verfügen müssen.

Haftung

Die Nutzung des Bikepark Braunlage, die Teilnahme an Schulungen, Bikeseminaren, Kursen, Firmenincentives und Veranstaltungen sowie die alleinige Nutzung geschieht auf eigene Gefahr.

Eltern haften für ihre Kinder.

Für die, durch Nichtbeachtung der Nutzungs- und Beförderungsbestimmungen entstandenen Schäden haftet der Verursacher und wird in vollem Umfang in Regress genommen. Alle Nutzer(innen) des Bikepark Braunlage nehmen hiermit zur Kenntnis, dass die Bikeparkstrecken nur in Teilbereichen gesichert sind und somit keine Schadensersatzansprüche bzw. Forderungen bei Unfällen geltend gemacht werden können.

Nutzung

Die Nutzung des Bikepark Braunlage ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Die Eintrittskarte muss sichtbar am Lenker des Bikes befestigt werden. Der Betreiber behält sich vor, bei Nichtbeachtung ein Bußgeld in Höhe von EUR 200,- inklusive Hausverbot zu erheben.

Alle Nutzer des Bikepark Braunlage haben die Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln (siehe Aushang Schlepplift / Bergbahn / Station / Strecken) zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise und Verhaltensregeln steht es dem Betreiber frei, vom Hausrecht gebrauch zu machen und die Eintrittskarte einzuziehen.

Pflichten / Anweisungen

Im Bikepark Braunlage besteht Helm- und Protektorenpflicht.

Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort an der Bikestation oder an der Bergbahnkasse zu melden.

Die aufgestellten Hinweisschilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Alle Nutzer(innen) des Bikepark Braunlage werden, ohne besondere Aufforderung, die Anweisung des Betreiber- und des Bergbahnpersonals befolgen und haben sich an die Vorschriften zum Transport der Bikes und der Benutzung des Bikepark Braunlage zu halten.

Altersbeschränkungen

Biker unter 16 Jahren dĂĽrfen nur in Begleitung eines Erwachsenen im Bikepark Braunlage am Wurmberg fahren.

Anerkennung

Durch die Anmeldung bzw. durch das Lösen der Eintrittskarte werden die Miet-, Kurs- und Bikeparkbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen) anerkannt.

Kommerzielle Nutzung

Die Wurmbergseilbahn Gesellschaft ist der Betreiber des Bikepark Braunlage. Schulungen, Bikeseminare, Kurse, Firmenincentives und Veranstaltungen werden ausschließlich vom Betreiber durchgeführt oder gestattet. Jegliche kommerzielle Aktionen und Veranstaltungen im Bikepark Braunlage durch Dritte sind untersagt. Hierzu zählen auch Vermarktungs-, Werbe- sowie Foto- und Filmrrechte.

Der Verleih von Mountainbikes und sonstigem Equipment erfolgt ausschließlich durch den angegliederten Bikeshop. Hier besteht ein Exklusivrecht. Rechtliche Schritte werden bei Zuwiderhandlung eingeleitet.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten!

Gerichtsstand ist Goslar.